Mittwoch, 3. Juli 2019

Vatikan bekräftigt: Beichtgeheimnis ist und bleibt unverletzlich!

Muss ein Priester, der in der Beichte von Verbrechen –zum Beispiel von Kindesmissbrauch– erfährt, die Behörden alarmieren? Angesichts der Missbrauchsskandale in der Kirche kommt diese Frage immer wieder mal auf – bis hin zu staatlichen Versuchen etwa in Chile, das sogenannte Beichtgeheimnis gesetzlich auszuhebeln.

VATIKAN UND PAPST SAGEN NEIN
Doch dem stemmt sich nun der Vatikan mit einem Dokument der „Apostolischen Pönitentierie“ entgegen; dieser päpstliche Gerichtshof ist seit acht Jahrhunderten für Fragen der Beichte und des Gewissens zuständig. Eine sogenannte „Note“ bekräftigt die absolute Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses.

Die etwa zehnseitige Erklärung wurde an diesem Montag vom Vatikan veröffentlicht; Papst Franziskus hat sie vor zehn Tagen gebilligt und ihre Publikation angeordnet. Das Dokument geht –ungewöhnlich genug für einen Vatikantext– von der heutigen digitalen Welt aus, in der fake news zirkulieren und scheinbar nichts mehr geheim bleiben darf. „Die öffentliche Meinung gilt als eine Art letzte Instanz“, so die „Note“. Diese Einstellung habe leider auch auf viele Katholiken abgefärbt. Die Folge seien Rufe nach Transparenz – und eine Krise des Beichtgeheimnisses. ...

... “Nicht wie ein Mensch, sondern wie Gott”
Doch der Vatikan kann und will in diesem Punkt NICHT nachgeben: Die absolute Unverletzlichkeit dieses Sakraments gründe auf göttlichem Recht und lasse schlechthin keine Ausnahme zu. Der Priester handle bei der Beichte (die eigentlich seit dem Konzil „Sakrament der Versöhnung“ heißt) in persona Christi und erfahre die Sünden des Beichtenden „nicht wie ein Mensch, sondern wie Gott“ – so eine Formulierung des hl. Thomas von Aquin. Dass der Priester den vertraulichen Charakter des Gebeichteten verteidige, sei nicht nur der „Loyalität“ gegenüber dem Beichtenden geschuldet, sondern mehr noch dem Respekt vor der Heiligkeit des Sakraments.

In dieser Hinsicht sei das Beichtgeheimnis, so die Vatikanerklärung, etwas ganz anderes als die Vertraulichkeit, zu der einige Berufsgruppen, zum Beispiel Ärzte oder Anwälte, angehalten sind. Das Beichtgeheimnis sei nicht von außen auferlegt, sondern gehöre „intrinsisch“ zum Sakrament und könne daher noch nicht einmal vom Beichtenden selbst gelöst werden. Schließlich spreche der Beichtende ja nicht zum Priester, sondern eigentlich zu Gott.

„Ein schwerer Schaden für die Seelen“
Mit Sorge sieht der Vatikan die Bemühungen, das Beichtgeheimnis irgendwie zu relativieren und aufzuweichen. Das zerstöre das Vertrauen der Beichtenden zum Sakrament – „ein schwerer Schaden für die Seelen“. --> Es komme nicht von ungefähr, dass die Kirche für den Bruch des Beichtgeheimnisses die schwersten Strafen vorsehe.

In einem kurzen Kommentar zu der Erklärung schreibt Kurienkardinal Mauro Piacenza explizit, es gehe dem Vatikan keinesfalls „um eine Rechtfertigung oder eine Art Toleranz gegenüber den furchtbaren Fällen von Missbrauch“. Beim Kinderschutz sei „kein Kompromiss erlaubt“.

Das einzige Gegenmittel zum Bösen
Doch sei die Apostolische Pönitentierie davon überzeugt, „dass eine Verteidigung des Beichtgeheimnisses und der Heiligkeit der Beichte keine Zustimmung zum Bösen bedeuten können“. Im Gegenteil, hier finde sich „das einzige wahre Gegenmittel zum Bösen, das den Menschen und die ganze Welt bedroht“. Gemeint ist damit „die reale Möglichkeit, sich der Liebe Gottes zu überlassen“.

Anm.: Das muss wohl für ALLE Glaubensgemeinschaften die eine Beichte oder ähnliches abnehmen gelten, nicht nur für die Katholische Kirche. Was sich ja auch aus der gesetzlichen Religionsfreiheit und dem Gleichheitsgrundsatz ergibt. 

UPDATE: 3. Juni 2019
Vatikan bekräftigt Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses
In manchen Staaten wird es eng für das Beichtgeheimnis: Es soll etwa bei Missbrauchsfällen gekippt werden. Doch der Vatikan macht sich für die Regelung stark – mahnt aber auch die Rahmenbedingungen an. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird in der katholischen Kirche mit der schwersten Kirchenstrafe, der Exkommunikation, geahndet.
In der Note des vatikanische Gerichtshofs heißt es, jede politische oder gesetzliche Initiative gegen die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses wäre eine Verletzung der Religionsfreiheit sowie der Gewissensfreiheit von Beichtendem wie Beichtvater.


Allerdings hat unter anderem der australische Bundesstaat Canberra(!) Priester verpflichtet, das Beichtgeheimnis bei Missbrauchsfällen zu brechen.

Quelle ©: vatican news/Stefan von Kempis – Vatikanstadt (01 Juli 2019)
Quelle Anm.: Order of Owl/UNIQ-Aeternus Info Team
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