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Dienstag, 15. Dezember 2020
Freitag, 11. Dezember 2020
Eilmeldung / Politik / Religionsfreiheit 11. Dez. 2020
Der österreichische Staat hat sich verpflichtet eine religiöse wie auch weltanschauliche NEUTRALITÄT zu wahren!
Daher darf der Staat KEINE Religions- oder Glaubensgemeinschaft in ihren Handlungen beschränken.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat also zurecht entschieden. Diese Entscheidung stärkt die Gesetze für Glaubens- und Religionsfreiheit in Österreich und somit auch die Rechte von Glaubensgemeinschaften wie des Order of Owl / UNIQ-Aeternus.
Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben.
Positive Religionsfreiheit ist die Freiheit eines Menschen, eine Religionsgemeinschaft zu gründen oder sich ihr anzuschließen und an kultischen Handlungen, Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken teilzunehmen. Dazu gehört auch die Freiheit, für die persönlichen religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen einzutreten. Das Zeigen religiöser Symbole.
Außerdem unterscheidet man Glaubensfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie private und öffentliche Religionsübungsfreiheit, insbesondere in ihrem Bezug und den rechtlichen Konsequenzen für den staatlichen Bereich.
Glaubensfreiheit als Glaubenswahlfreiheit im engsten Sinne umfasst die Freiheit, sich für eine Religion zu entscheiden. Dieser Aspekt der Religionsfreiheit gehört zu den elementaren Menschenrechten im Kontext der Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit und ähnliche Grundrechte. Dazu gehört auch die Freiheit des Glaubenswechsels (Konversionsfreiheit), und man spricht auch allgemeiner von Weltanschauungs- und Überzeugungsfreiheit (in Bezug auf die negative Religionsfreiheit).
Bekenntnisfreiheit im Speziellen ist das erweiterte Recht, seinen Glauben auch privat oder öffentlich auszudrücken, also seiner Religion vor anderen nachzugehen und das auch zu bekennen (das entspricht in Abgrenzung zum reinen Glaubenswahlrecht etwa der Unterscheidung innerhalb der Meinungsfreiheit, nur nach eigener Meinung zu handeln, oder aber sie auch explizit zu äußern).
Vergleiche Geheimreligion im Kontext, dieses spezielle oder erweiterte Recht nicht zu haben.
Gemäß den Regeln der eigenen Religion zu handeln und ihre Praktiken zu verfolgen, wird auch speziell Religionsübungsfreiheit genannt: Private Religionsausübung umfasst, im eigenen Umfeld zu praktizieren. Dazu gehört beispielsweise das Beten zuhause und im Stillen, oder das persönliche Verfolgen religiöser Reinheitsgebote (= z.B. bestimmte, unreine Dinge abzulehnen, wie schädliche oder bedenkliche Stoffe in Medikamente oder Impfstoffen). Die Frage, inwieweit der eigene Haushalt und dessen Mitglieder in die religiöse Ausübung einbezogen sind, ist Teil der allgemeinen Frage, inwieweit das Zuhause öffentliche Aspekte hat (etwa im Kontext der Kindererziehung, häuslicher Gewalt und ähnlicher Sachverhalte), also der Frage der Privatsphäre im engeren und weiteren Sinne.
Montag, 7. Dezember 2020
WHO: Impfung alleine reicht nicht ...
Jetzt reichen eine (oder drei) Impfungen doch nicht mehr ... auch die Tests reichen natürlich nicht ...
Samstag, 5. Dezember 2020
Wer bei Facebook außer Katzenbilder noch was anderes postet, ist selbst schuld!
Freitag, 4. Dezember 2020
Wenn man einem Menschen verbietet ...
Nelson Mandela
Mandela gilt als herausragender Vertreter im Freiheitskampf gegen Unterdrückung und soziale Ungerechtigkeit.
Mandela erhielt 1993 den Friedensnobelpreis!
Montag, 30. November 2020
Gratis Kurzbuch (* für unsere Mitglieder)
Die Rolle des Beobachters im Uiversum.pdf
13 Seiten gratis PDF zur Gruppenarbeit: "Kollektive Intelligenz aufbauen"
Link: https://bmun-gv-at.eu/kontakt/activity/?status/26-26-1606761004/
Montag, 16. November 2020
Sonntag, 15. November 2020
Donnerstag, 12. November 2020
Kommender Samstag: PEP.tech 2020 unsere ONLINE Technik-Hausmesse
Im November findet die alljährliche Technik- Hausmesse "PEP.tech" statt!
Wir freuen uns auf Ihren Online-Besuch!
So können Sie an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen!
Bei der technischen Umsetzung setzen wir auf Microsoft Teams. Das Programm können Sie kostenlos verwenden. Sie müssen nur einen Account erstellen und anschließend unsere kurze Anleitung befolgen um teilnehmen zu können. Die Software können Sie auf viele Arten nutzen. Sie steht als Programm zum Download für Ihren PC zur Verfügung, kann direkt im Browser verwendet werden und es gibt auch eine App für Ihr Smartphone bzw. Tablet.
Wenn Sie sich schon jetzt Microsoft Teams holen wollen und einen Account erstellen möchten, so finden Sie alle notwendigen Informationen unter dem folgenden Link: www.microsoft.com Wer bereits über ein Microsoft Konto verfügt, kann dieses einfach verwenden, um direkt auf der Website einloggen zu können. Auf Ihrem Smartphone bzw. Tablet können Sie Teams einfach installieren indem Sie im entsprechenden App Store nach „Microsoft Teams“ suchen.
Die Veranstaltung später nur ansehen!
Wollen Sie lieber das Geschehen später verfolgen und auf die interaktiven Möglichkeiten verzichten? Dann haben Sie es besonders einfach. Rechtzeitig vor der Veranstaltung werden wir auch dafür einen Link veröffentlichen, über den Sie den Stream verfolgen können.
Zugang zur PEP.tech 2020
Liebe Interessenten,
seit unserer letzten Ankündigung zur
PEP.tech 2020, die in diesem Jahr online stattfinden wird, konnten wir den
Prozess wesentlich vereinfachen und verbessern.
Die PEP.tech 2020 online ansehen
Die PEP.tech 2020 startet am Samstag,
14.11.2020 um 13:00 Uhr. Bereits ab 12:30 Uhr wird der Stream online sein, um
allen Zuschauern die Möglichkeit zu geben, sich gemütlich einzufinden.
Mit dem folgenden Link können Sie jederzeit dem Stream beitreten:
Das geht ganz einfach! Klicken Sie auf den Link oder kopieren Sie ihn in den Browser Ihrer Wahl. Das funktioniert sowohl am Windows PC als auch auf Smartphones oder einem Mac.
Sollten Sie die kostenlose Software Microsoft Teams auf Ihrem Endgerät installiert haben, wird die Website Ihnen anbieten, den Stream in Teams zu starten. Das liefert nach unserer Erfahrung auf jeden Fall die beste Qualität. Sie können den Stream aber auch im Browser starten indem Sie die entsprechende Option wählen. Das funktioniert ebenfalls ausgezeichnet.
Im Zuge des Prozesses werden Sie gefragt, ob Sie sich anmelden möchten, oder anonym teilnehmen wollen. Beides funktioniert gleich gut! Es gibt keinen Grund ein Konto zu erstellen, wenn Sie das nicht möchten.
ACHTUNG: Wenn Sie den Stream vor dem Beginn der PEP.tech 2020 starten können Sie sich zwar bereits verbinden, allerdings werden Sie nur eine Nachricht sehen, dass der Live Stream noch nicht gestartet hat.
Werden Sie ein Teil der PEP.tech!
Sobald Sie sich mit dem Stream verbunden haben, sollten Sie rechts im Bild einen Bereich sehen, in den Sie Ihre Fragen eingeben können. Falls dieses Fenster nicht sichtbar sein sollte, suchen Sie nach einem kleinen Symbol oben rechts im Bild, das wie eine Sprechblase mit einem Fragezeichen darin „?“ aussieht. Klicken Sie darauf, so sollte sich das Fenster öffnen und Sie können Ihre Fragen stellen. Diese Funktion können Sie nutzen, egal ob Sie sich anmelden oder anonym zusehen! Sie steht auch auf allen Plattformen zur Verfügung (PC, Smartphone, Tablet, etc.).
Unser Team freut sich auf Ihren
virtuellen Besuch!
Ihr PEP.Tech Team
Mittwoch, 11. November 2020
Montag, 9. November 2020
Donnerstag, 5. November 2020
Mittwoch, 4. November 2020
Montag, 2. November 2020
Religionsausübung ab 02.11.2020
Sonntag, 1. November 2020
Samstag, 31. Oktober 2020
Neues auf UNIQ-Net:
Fest der Wiedergeburt 1. November UNIQ-Feiertag
Meditation zum Fest der Wiedergeburt (1. November) Meditation mit Erdung um 16:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten.
Direktlink für Mitglieder: https://bmun-gv-at.eu/kontakt/activity/?status/26-26-1604153153/
Donnerstag, 29. Oktober 2020
Verfassungsgerichtshof kippt weitere Anti-Corona-Maßnahmen
Im Fall des Mindestabstands zwischen Gastro-Tischen hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung dem Gesundheitsministerium eine Reparaturfrist bis Jahresende gegeben. Damit bleibt die Abstandsregel vorerst in Kraft. (29.10.2020)
Quelle: ServusNachrichten
Montag, 26. Oktober 2020
Eine evangelische Theologin ruft öffentlich zum Denunzieren auf. Traurig!
Das neue internationale Cover von TIME MAGAZIN: (Der großartige Reset) 23. Okt. 2020
Samstag, 24. Oktober 2020
Schon 121 Millionen Menschen haben Probleme wegen Lockdown-Maßnahmen
Sonntag, 18. Oktober 2020
In Deutschland sind NICHT alle gleich!
Dienstag, 13. Oktober 2020
Studie: Die psychische Belastung durch die Corona-Krise ist in Österreich weiterhin hoch!
Hinweis: Falls Sie selbst unter depressiven Symptomen leiden, können Sie sich jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 142 täglich von 0 bis 24 Uhr.
Quelle ©: ORF/ZIB
Montag, 12. Oktober 2020
Nicht alle sind gleich!
Impfen wird er sich natürlich auch NICHT lassen!
Sonntag, 11. Oktober 2020
Freitag, 9. Oktober 2020
Unser Tipp des Tages! Mundschutz häkeln ...
Hier finden Sie Häkelanleitungen:
https://anleitungen.wolle-handarbeit.eu/gesichts-maske-haekeln/
und
https://www.haekeldinge.com/mundschutz-haekeln/
Mehr Luft gibt es auf jeden Fall, ja und Schals sind ja auch erlaubt!
Mittwoch, 7. Oktober 2020
Österreich: Anschober schließt Lockdown aus
Der österreichische Gesundheitsminister sieht derzeit keinen Anlass für erneute Ausgangsbeschränkungen. Voraussetzung dafür wäre einer drohende Überlastung des Gesundheitssystem. Davon sei man aber weit entfernt!
Dienstag, 6. Oktober 2020
Montag, 5. Oktober 2020
Deutschland 05.10.2020 Herbstferien und Corona
Jetzt beginnen in einigen deutschen Bundesländern die Herbstferien, und Urlaub im Inland kann also auch bedeuten: Urlaub im Risikogebiet. Vier Bundesländer schreiben eine Quarantänepflicht für Rückkehrer aus innerdeutschen Risikogebieten vor: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die Pflicht entfällt in Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, wenn Rückkehrer ein negatives Testergebnis vorlegen können. Mecklenburg-Vorpommern ist besonders streng: Hier gilt auch dann eine verkürzte Quarantäne, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-risikogebiete-rueckkehrer-inland-100.html
Donnerstag, 1. Oktober 2020
Mittwoch, 30. September 2020
Immer wieder muss man verdeutlichen ...
Dienstag, 29. September 2020
Montag, 28. September 2020
Sonntag, 27. September 2020
Visier weniger effizient - Gesundheitsministerium empfiehlt Maske
Österreich: Neue Studien stellen die Wirksamkeit von Gesichtsvisieren im Kampf gegen das Coronavirus massiv infrage. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jetzt ausdrücklich, stattdessen eine Schutzmaske zu tragen.
Donnerstag, 24. September 2020
Österreich: neuen Regeln für den Winter
Mittwoch, 23. September 2020
„Die Pandemie wird jetzt erst richtig losgehen!“
Der deutsche Virologe Christian Drosten bezeichnet die Corona-Pandemie als „Naturkatastrophe“. Er mahnt: Deutschland müsse im Umgang mit dem Coronavirus Änderungen vornehmen, um die Situation in den kommenden Monaten zu beherrschen.
Montag, 21. September 2020
Die neuen Testgläser für das IPN-Lab sind eingetroffen
Sonntag, 20. September 2020
Registrierungspflicht in der Wiener Gastro: Diese Daten müssen angegeben werden
Gilt ab Montag 28. Sep.2020
Mit der Registrierungspflicht in der Gastronomie soll die Ausforschung und Verfolgung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden. Die Betriebe sind angehalten, die Unterlagen vier Wochen aufzubewahren.
Datenschutz war einmal!
Einzutragen sind der Name, die Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und die Tischnummer. Die Daten dürfen nur im Fall einer Coronavirus-Infektion bei einem Gast herangezogen werden. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, drohen Geldstrafen - deren Höhen im Epidemiegesetz geregelt sind.
Ausweise müssen NOCH nicht kontrolliert werden
(Anm.: In Deutschland gibt es die Ausweiskontrolle schon!)
Eine Handhabe gegen Gäste, die falsche Angaben machen, gibt es noch nicht. Auch Ausweise müssen vom Wirt noch nicht kontrolliert werden, wie im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont wurde. Man hoffe aber, dass die Gäste sich eintragen werden, da es ja in ihrem Interesse sei, hieß es.
Essen abholen?
Kein Formular bei Take-Away-Lokalen
Wer nur bestellt und abholt, braucht kein Formular. Denn Take-Away-Lokale sind nicht von den Regelung umfasst - sofern man dort die Speise nicht verzehrt. Ähnliches gilt auch für Gasthäuser, bei denen man Essen mitnehmen kann. Wer nur kurz dort verweilt, muss sich nicht registrieren lassen. Wartet man jedoch während der Zubereitung im Lokal und konsumiert dort etwa ein Getränk, ist das Formular auszufüllen.