Freitag, 11. Dezember 2020

 Eilmeldung / Politik / Religionsfreiheit 11. Dez. 2020

Der österreichische Staat hat sich verpflichtet eine religiöse wie auch weltanschauliche NEUTRALITÄT zu wahren!

Daher darf der Staat KEINE Religions- oder Glaubensgemeinschaft in ihren Handlungen beschränken.



Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat also zurecht entschieden. Diese Entscheidung stärkt die Gesetze für Glaubens- und Religionsfreiheit in Österreich und somit auch die Rechte von Glaubensgemeinschaften wie des Order of Owl / UNIQ-Aeternus.


Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben.

Positive Religionsfreiheit ist die Freiheit eines Menschen, eine Religionsgemeinschaft zu gründen oder sich ihr anzuschließen und an kultischen Handlungen, Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken teilzunehmen. Dazu gehört auch die Freiheit, für die persönlichen religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen einzutreten. Das Zeigen religiöser Symbole.

Außerdem unterscheidet man Glaubensfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie private und öffentliche Religionsübungsfreiheit, insbesondere in ihrem Bezug und den rechtlichen Konsequenzen für den staatlichen Bereich.

Glaubensfreiheit als Glaubenswahlfreiheit im engsten Sinne umfasst die Freiheit, sich für eine Religion zu entscheiden. Dieser Aspekt der Religionsfreiheit gehört zu den elementaren Menschenrechten im Kontext der Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit und ähnliche Grundrechte. Dazu gehört auch die Freiheit des Glaubenswechsels (Konversionsfreiheit), und man spricht auch allgemeiner von Weltanschauungs- und Überzeugungsfreiheit (in Bezug auf die negative Religionsfreiheit).

Bekenntnisfreiheit im Speziellen ist das erweiterte Recht, seinen Glauben auch privat oder öffentlich auszudrücken, also seiner Religion vor anderen nachzugehen und das auch zu bekennen (das entspricht in Abgrenzung zum reinen Glaubenswahlrecht etwa der Unterscheidung innerhalb der Meinungsfreiheit, nur nach eigener Meinung zu handeln, oder aber sie auch explizit zu äußern).
Vergleiche Geheimreligion im Kontext, dieses spezielle oder erweiterte Recht nicht zu haben.

Gemäß den Regeln der eigenen Religion zu handeln und ihre Praktiken zu verfolgen, wird auch speziell Religionsübungsfreiheit genannt: Private Religionsausübung umfasst, im eigenen Umfeld zu praktizieren. Dazu gehört beispielsweise das Beten zuhause und im Stillen, oder das persönliche Verfolgen religiöser Reinheitsgebote (= z.B. bestimmte, unreine Dinge abzulehnen, wie schädliche oder bedenkliche Stoffe in Medikamente oder Impfstoffen). Die Frage, inwieweit der eigene Haushalt und dessen Mitglieder in die religiöse Ausübung einbezogen sind, ist Teil der allgemeinen Frage, inwieweit das Zuhause öffentliche Aspekte hat (etwa im Kontext der Kindererziehung, häuslicher Gewalt und ähnlicher Sachverhalte), also der Frage der Privatsphäre im engeren und weiteren Sinne.

Montag, 7. Dezember 2020

WHO: Impfung alleine reicht nicht ...

 Jetzt reichen eine (oder drei) Impfungen doch nicht mehr ... auch die Tests reichen natürlich nicht ... 

Bildquelle: ORF/Teletext


Freitag, 4. Dezember 2020

Wenn man einem Menschen verbietet ...


Nelson Mandela
Mandela gilt als herausragender Vertreter im Freiheitskampf gegen Unterdrückung und soziale Ungerechtigkeit.
Mandela erhielt 1993 den Friedensnobelpreis!


Montag, 30. November 2020

Gratis Kurzbuch (* für unsere Mitglieder)

Die Rolle des Beobachters im Uiversum.pdf

13 Seiten gratis PDF zur Gruppenarbeit: "Kollektive Intelligenz aufbauen"

Link: https://bmun-gv-at.eu/kontakt/activity/?status/26-26-1606761004/


Donnerstag, 12. November 2020

Kommender Samstag: PEP.tech 2020 unsere ONLINE Technik-Hausmesse

 

Im November findet die alljährliche Technik- Hausmesse "PEP.tech" statt! 

In diesem Jahr wird die Veranstaltung erstmals online stattfinden. 
Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches und umfangreiches Programm,
 in dem wir Ihnen unsere neuen Entwicklungen vorstellen. 

Egal wo Sie leben, Sie können bei uns live mit dabei sein. 

Alles was Sie benötigen, ist ein Handy, ein Tablett, oder einen Computer. 

Der entsprechende Link zum Log-in wird in den nächsten Tagen im  Eggetsberger-Info Blog veröffentlicht und schon können Sie sich ganz unkompliziert direkt mit uns verbinden.

Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm von 
Vorträgen, Präsentationen und Diskussionen zu vielen neuen Produkten.

 Kommen Sie mit, auf eine Reise zur inneren Schöpferkraft!

Wie jedes Jahr gibt es unsere Super-Angebote zur PEP.tech.

Wir freuen uns auf Ihren Online-Besuch!


So können Sie an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen!
Bei der technischen Umsetzung setzen wir auf Microsoft Teams. Das Programm können Sie kostenlos verwenden. Sie müssen nur einen Account erstellen und anschließend unsere kurze Anleitung befolgen um teilnehmen zu können. Die Software können Sie auf viele Arten nutzen. Sie steht als Programm zum Download für Ihren PC zur Verfügung, kann direkt im Browser verwendet werden und es gibt auch eine App für Ihr Smartphone bzw. Tablet.

Wenn Sie sich schon jetzt Microsoft Teams holen wollen und einen Account erstellen möchten, so finden Sie alle notwendigen Informationen unter dem folgenden Link: www.microsoft.com Wer bereits über ein Microsoft Konto verfügt, kann dieses einfach verwenden, um direkt auf der Website einloggen zu können. Auf Ihrem Smartphone bzw. Tablet können Sie Teams einfach installieren indem Sie im entsprechenden App Store nach „Microsoft Teams“ suchen.

Die Veranstaltung später nur ansehen!
Wollen Sie lieber das Geschehen später verfolgen und auf die interaktiven Möglichkeiten verzichten? Dann haben Sie es besonders einfach. Rechtzeitig vor der Veranstaltung werden wir auch dafür einen Link veröffentlichen, über den Sie den Stream verfolgen können.

Zugang zur PEP.tech 2020

Liebe Interessenten,
seit unserer letzten Ankündigung zur PEP.tech 2020, die in diesem Jahr online stattfinden wird, konnten wir den Prozess wesentlich vereinfachen und verbessern.

Die PEP.tech 2020 online ansehen
Die PEP.tech 2020 startet am Samstag, 14.11.2020 um 13:00 Uhr. Bereits ab 12:30 Uhr wird der Stream online sein, um allen Zuschauern die Möglichkeit zu geben, sich gemütlich einzufinden.

Mit dem folgenden Link können Sie jederzeit dem Stream beitreten:

https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_ZjhhY2U5OTEtYTU4OS00NWJkLTk1MzAtODFlY2M2NWJjNmY1%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22c526b43c-15ed-49a2-bc16-ca55f5c1ccce%22%2c%22Oid%22%3a%221bc2971b-da12-4de8-a79c-a96e97b9d00c%22%2c%22IsBroadcastMeeting%22%3atrue%7d

Das geht ganz einfach! Klicken Sie auf den Link oder kopieren Sie ihn in den Browser Ihrer Wahl. Das funktioniert sowohl am Windows PC als auch auf Smartphones oder einem Mac.

Sollten Sie die kostenlose Software Microsoft Teams auf Ihrem Endgerät installiert haben, wird die Website Ihnen anbieten, den Stream in Teams zu starten. Das liefert nach unserer Erfahrung auf jeden Fall die beste Qualität. Sie können den Stream aber auch im Browser starten indem Sie die entsprechende Option wählen. Das funktioniert ebenfalls ausgezeichnet.

Im Zuge des Prozesses werden Sie gefragt, ob Sie sich anmelden möchten, oder anonym teilnehmen wollen. Beides funktioniert gleich gut! Es gibt keinen Grund ein Konto zu erstellen, wenn Sie das nicht möchten.

ACHTUNG: Wenn Sie den Stream vor dem Beginn der PEP.tech 2020 starten können Sie sich zwar bereits verbinden, allerdings werden Sie nur eine Nachricht sehen, dass der Live Stream noch nicht gestartet hat.

Werden Sie ein Teil der PEP.tech!

Sobald Sie sich mit dem Stream verbunden haben, sollten Sie rechts im Bild einen Bereich sehen, in den Sie Ihre Fragen eingeben können. Falls dieses Fenster nicht sichtbar sein sollte, suchen Sie nach einem kleinen Symbol oben rechts im Bild, das wie eine Sprechblase mit einem Fragezeichen darin „?“ aussieht. Klicken Sie darauf, so sollte sich das Fenster öffnen und Sie können Ihre Fragen stellen. Diese Funktion können Sie nutzen, egal ob Sie sich anmelden oder anonym zusehen! Sie steht auch auf allen Plattformen zur Verfügung (PC, Smartphone, Tablet, etc.).

Unser Team freut sich auf Ihren virtuellen Besuch!
Ihr PEP.Tech Team


Montag, 9. November 2020

Jetzt kommt es schlimmer!


Da kommt noch einiges auf uns zu, es ist noch nicht Winter, noch nicht Grippezeit!


 

Donnerstag, 5. November 2020

Mittwoch, 4. November 2020

Samstag, 31. Oktober 2020

Neues auf UNIQ-Net:

Fest der Wiedergeburt 1. November UNIQ-Feiertag
Meditation zum Fest der Wiedergeburt (1. November) Meditation mit Erdung um 16:00 Uhr, Dauer: 30 Minuten.

Direktlink für Mitglieder: https://bmun-gv-at.eu/kontakt/activity/?status/26-26-1604153153/




Donnerstag, 29. Oktober 2020

Verfassungsgerichtshof kippt weitere Anti-Corona-Maßnahmen

Im Fall des Mindestabstands zwischen Gastro-Tischen hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung dem Gesundheitsministerium eine Reparaturfrist bis Jahresende gegeben. Damit bleibt die Abstandsregel vorerst in Kraft. (29.10.2020)


Quelle: ServusNachrichten


Mit Absicht???






 

Montag, 26. Oktober 2020

Eine evangelische Theologin ruft öffentlich zum Denunzieren auf. Traurig!


Eine evangelische Theologin und Kirchenvertreterin "Frau Käßmann" ruft zum Denunzieren auf. Traurig!

 

Das neue internationale Cover von TIME MAGAZIN: (Der großartige Reset) 23. Okt. 2020

Das verheißt NICHTS gutes für die Normalos!

Na dann ...

 

Sonntag, 18. Oktober 2020

Dienstag, 13. Oktober 2020

Studie: Die psychische Belastung durch die Corona-Krise ist in Österreich weiterhin hoch!

Rund 20 Prozent der Bevölkerung sind demnach von „depressiven Symptomen” betroffen.
In Deutschland und der Schweiz wie in der ganzen EU sieht es NICHT besser aus!


Hinweis: Falls Sie selbst unter depressiven Symptomen leiden, können Sie sich jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 142 täglich von 0 bis 24 Uhr.
Quelle ©: ORF/ZIB


Montag, 12. Oktober 2020

Nicht alle sind gleich!

Obwohl der Papst ja zu der gefährdeten Altersgruppe gehört, keine Nasen-Mund Maske, kein Sicherheitsabstand!
Impfen wird er sich natürlich auch NICHT lassen!

Es gibt welche die KEINE Masken tragen!




 

Mittwoch, 7. Oktober 2020

Österreich: Anschober schließt Lockdown aus

Der österreichische Gesundheitsminister sieht derzeit keinen Anlass für erneute Ausgangsbeschränkungen. Voraussetzung dafür wäre einer drohende Überlastung des Gesundheitssystem. Davon sei man aber weit entfernt!



Dienstag, 6. Oktober 2020

Montag, 5. Oktober 2020

Deutschland 05.10.2020 Herbstferien und Corona


Jetzt beginnen in einigen deutschen Bundesländern die Herbstferien, und Urlaub im Inland kann also auch bedeuten: Urlaub im Risikogebiet. Vier Bundesländer schreiben eine Quarantänepflicht für Rückkehrer aus innerdeutschen Risikogebieten vor: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die Pflicht entfällt in Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, wenn Rückkehrer ein negatives Testergebnis vorlegen können. Mecklenburg-Vorpommern ist besonders streng: Hier gilt auch dann eine verkürzte Quarantäne, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-risikogebiete-rueckkehrer-inland-100.html

Sonntag, 27. September 2020

Visier weniger effizient - Gesundheitsministerium empfiehlt Maske

Österreich: Neue Studien stellen die Wirksamkeit von Gesichtsvisieren im Kampf gegen das Coronavirus massiv infrage. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jetzt ausdrücklich, stattdessen eine Schutzmaske zu tragen.


Donnerstag, 24. September 2020

Österreich: neuen Regeln für den Winter

Kanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger stellen die neuen Regeln für den Winter vor - alle Infos und den LIVE-Ticker zur Pressekonferenz auf oe24.at

Kompliment: So werden auch noch die letzten Geschäfte ruiniert!

 

Mittwoch, 23. September 2020

„Die Pandemie wird jetzt erst richtig losgehen!“

 Der deutsche Virologe Christian Drosten bezeichnet die Corona-Pandemie als „Naturkatastrophe“. Er mahnt: Deutschland müsse im Umgang mit dem Coronavirus Änderungen vornehmen, um die Situation in den kommenden Monaten zu beherrschen.

Er muss es wissen, er hat sie ja "erfunden"!

Montag, 21. September 2020

Sonntag, 20. September 2020

Registrierungspflicht in der Wiener Gastro: Diese Daten müssen angegeben werden

Gilt ab Montag 28. Sep.2020
Mit der Registrierungspflicht in der Gastronomie soll die Ausforschung und Verfolgung von Kontaktpersonen bei
 Coronavirusinfektionen erleichtert werden. Die Betriebe sind angehalten, die Unterlagen vier Wochen aufzubewahren.

Datenschutz war einmal!
Einzutragen sind der Name, die Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und die Tischnummer.
Die Daten dürfen nur im Fall einer Coronavirus-Infektion bei einem Gast herangezogen werden. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, drohen Geldstrafen - deren Höhen im Epidemiegesetz geregelt sind.


Ausweise müssen NOCH nicht kontrolliert werden
(Anm.: In Deutschland gibt es die Ausweiskontrolle schon!)

Eine Handhabe gegen Gäste, die falsche Angaben machen, gibt es noch nicht. Auch Ausweise müssen vom Wirt noch nicht kontrolliert werden, wie im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont wurde. Man hoffe aber, dass die Gäste sich eintragen werden, da es ja in ihrem Interesse sei, hieß es. 

Essen abholen?
Kein Formular bei Take-Away-Lokalen

Wer nur bestellt und abholt, braucht kein Formular. Denn Take-Away-Lokale sind nicht von den Regelung umfasst - sofern man dort die Speise nicht verzehrt. Ähnliches gilt auch für Gasthäuser, bei denen man Essen mitnehmen kann. Wer nur kurz dort verweilt, muss sich nicht registrieren lassen. Wartet man jedoch während der Zubereitung im Lokal und konsumiert dort etwa ein Getränk, ist das Formular auszufüllen.