Mittwoch, 8. Juli 2020

Als Infizierter verliert man schnell alle Grund- & Freiheitsrechte!

Deutschland: Man verliert alle Grund- & Freiheitsrechte, wenn die zuständigen Behörden das für richtig empfinden. Also Vorsicht, alle Anordnungen und Regeln sofort befolgen!


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(2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach (...) so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.

(3) Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, (...) Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden.