Sonntag, 20. September 2020

Registrierungspflicht in der Wiener Gastro: Diese Daten müssen angegeben werden

Gilt ab Montag 28. Sep.2020
Mit der Registrierungspflicht in der Gastronomie soll die Ausforschung und Verfolgung von Kontaktpersonen bei
 Coronavirusinfektionen erleichtert werden. Die Betriebe sind angehalten, die Unterlagen vier Wochen aufzubewahren.

Datenschutz war einmal!
Einzutragen sind der Name, die Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und die Tischnummer.
Die Daten dürfen nur im Fall einer Coronavirus-Infektion bei einem Gast herangezogen werden. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, drohen Geldstrafen - deren Höhen im Epidemiegesetz geregelt sind.


Ausweise müssen NOCH nicht kontrolliert werden
(Anm.: In Deutschland gibt es die Ausweiskontrolle schon!)

Eine Handhabe gegen Gäste, die falsche Angaben machen, gibt es noch nicht. Auch Ausweise müssen vom Wirt noch nicht kontrolliert werden, wie im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont wurde. Man hoffe aber, dass die Gäste sich eintragen werden, da es ja in ihrem Interesse sei, hieß es. 

Essen abholen?
Kein Formular bei Take-Away-Lokalen

Wer nur bestellt und abholt, braucht kein Formular. Denn Take-Away-Lokale sind nicht von den Regelung umfasst - sofern man dort die Speise nicht verzehrt. Ähnliches gilt auch für Gasthäuser, bei denen man Essen mitnehmen kann. Wer nur kurz dort verweilt, muss sich nicht registrieren lassen. Wartet man jedoch während der Zubereitung im Lokal und konsumiert dort etwa ein Getränk, ist das Formular auszufüllen.