Freitag, 11. Dezember 2020

 Eilmeldung / Politik / Religionsfreiheit 11. Dez. 2020

Der österreichische Staat hat sich verpflichtet eine religiöse wie auch weltanschauliche NEUTRALITÄT zu wahren!

Daher darf der Staat KEINE Religions- oder Glaubensgemeinschaft in ihren Handlungen beschränken.



Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat also zurecht entschieden. Diese Entscheidung stärkt die Gesetze für Glaubens- und Religionsfreiheit in Österreich und somit auch die Rechte von Glaubensgemeinschaften wie des Order of Owl / UNIQ-Aeternus.


Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben.

Positive Religionsfreiheit ist die Freiheit eines Menschen, eine Religionsgemeinschaft zu gründen oder sich ihr anzuschließen und an kultischen Handlungen, Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken teilzunehmen. Dazu gehört auch die Freiheit, für die persönlichen religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen einzutreten. Das Zeigen religiöser Symbole.

Außerdem unterscheidet man Glaubensfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie private und öffentliche Religionsübungsfreiheit, insbesondere in ihrem Bezug und den rechtlichen Konsequenzen für den staatlichen Bereich.

Glaubensfreiheit als Glaubenswahlfreiheit im engsten Sinne umfasst die Freiheit, sich für eine Religion zu entscheiden. Dieser Aspekt der Religionsfreiheit gehört zu den elementaren Menschenrechten im Kontext der Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit und ähnliche Grundrechte. Dazu gehört auch die Freiheit des Glaubenswechsels (Konversionsfreiheit), und man spricht auch allgemeiner von Weltanschauungs- und Überzeugungsfreiheit (in Bezug auf die negative Religionsfreiheit).

Bekenntnisfreiheit im Speziellen ist das erweiterte Recht, seinen Glauben auch privat oder öffentlich auszudrücken, also seiner Religion vor anderen nachzugehen und das auch zu bekennen (das entspricht in Abgrenzung zum reinen Glaubenswahlrecht etwa der Unterscheidung innerhalb der Meinungsfreiheit, nur nach eigener Meinung zu handeln, oder aber sie auch explizit zu äußern).
Vergleiche Geheimreligion im Kontext, dieses spezielle oder erweiterte Recht nicht zu haben.

Gemäß den Regeln der eigenen Religion zu handeln und ihre Praktiken zu verfolgen, wird auch speziell Religionsübungsfreiheit genannt: Private Religionsausübung umfasst, im eigenen Umfeld zu praktizieren. Dazu gehört beispielsweise das Beten zuhause und im Stillen, oder das persönliche Verfolgen religiöser Reinheitsgebote (= z.B. bestimmte, unreine Dinge abzulehnen, wie schädliche oder bedenkliche Stoffe in Medikamente oder Impfstoffen). Die Frage, inwieweit der eigene Haushalt und dessen Mitglieder in die religiöse Ausübung einbezogen sind, ist Teil der allgemeinen Frage, inwieweit das Zuhause öffentliche Aspekte hat (etwa im Kontext der Kindererziehung, häuslicher Gewalt und ähnlicher Sachverhalte), also der Frage der Privatsphäre im engeren und weiteren Sinne.

Montag, 7. Dezember 2020

WHO: Impfung alleine reicht nicht ...

 Jetzt reichen eine (oder drei) Impfungen doch nicht mehr ... auch die Tests reichen natürlich nicht ... 

Bildquelle: ORF/Teletext


Freitag, 4. Dezember 2020

Wenn man einem Menschen verbietet ...


Nelson Mandela
Mandela gilt als herausragender Vertreter im Freiheitskampf gegen Unterdrückung und soziale Ungerechtigkeit.
Mandela erhielt 1993 den Friedensnobelpreis!